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Ab dem 16.10.2023: Verbesserung in der Förderung "Wohneigentum für Familien"
Die KfW verbessert die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Änderungen zum 16.10.2023:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ab dem 16.10.2023:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ab dem 16.10.2023:
Quelle: https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kammern-und-Verb%C3%A4nde/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/index.jsp
Verglichen mit dem Vorjahresquartal stand im Schnitt ein Minus von 5,4 Prozent. „Die Abwärtsdynamik der Immobilienpreise hat merklich nachgelassen, was eine Bodenbildung in den nächsten Quartalen möglich erscheinen lässt“, sagte VdP-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.
Bei selbst genutztem Wohneigentum gingen die Preise demnach im zweiten Quartal leicht zurück (minus 0,4 Prozent zum Vorquartal), während die Abschläge bei Mehrfamilienhäusern etwas größer waren.
„Es zeichnet sich eine Stabilisierung am Wohnimmobilienmarkt ab“, sagte Tolckmitt. Ein Grund sei, dass sich die Bauzinsen zuletzt auf erhöhtem Niveau eingependelt hätten. „Im Markt steigt das Vertrauen, dass die langfristigen Kreditzinsen nicht viel weiter steigen.“
Text: Handellsblatt Julian Trauthig 18.08.23
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Text: Kai Wehl vom Magazin Verlag Hamburg
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